Kellerräume
Unter der Erde: dunkel, feucht und kalt. Der Keller ist kein Wohnraum!
Ein Keller ist ein Raum, der meist unterhalb der Erdoberfläche liegt und nicht immer mit Fenstern ausgestattet ist. Nach Wohnflächenverordnung WoFlV §2 Abs.3 Nr.1 gehören die Grundflächen von Zubehörräumen bzw. Kellerräumen nicht zur Wohnfläche.
Anders ist das beim Souterrain, das große Fenster hat und zu Wohnzwecken genutzt wird. Oder Räume im Untergeschoss eines Hauses mit Hanglage, deren Wände nur zum Teil unterhalb der Erdoberfläche liegen und die über ausreichend große Fenster verfügen. Sie zählen zur Wohnfläche.
Schreibe eine Antwort