Ich wohne nicht in der Speisekammer… oder doch? Um die Fläche einer Wohnung genau vermessen zu können und die exakten Quadratmeter zu erhalten, ist es natürlich erst einmal wichtig zu wissen, welche Räume überhaupt zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Hier gibt es genaue Vorgaben laut Wohnflächenverordnung (WoFlV.) Grundsätzlich können alle Räume in einer Wohnung bzw. einem Haus zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehören in jedem Fall die Grundflächen von:
  • Wohnzimmer
  • Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure und Dielen
  • Küchen
  • Toilettenräume
  • Badezimmer
  • Nebenräume (wie Vorräume, Besen-, Speisekammern und andere Schrankräume)
  • Wintergärten
  • Schwimmbäder
  • Fitnessräume und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen
Der praktische Schrankraum im Flur mit viel Platz für Staubsauger & Co. gehört also zur Wohnfläche, die Abstellkammer außerhalb der Wohnung nicht. (M:\Batteiger Vermessung\Aufträge2-004Kissing-Badangerweg\K

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