Wohnen vs. Arbeiten: Geschäftsräume zählen nicht als Wohnraum.

Geschäftsräume sind Zimmer, die gewerblichen und beruflichen Zwecken dienen oder dazu bestimmt sind. Aufgrund ihrer baulichen Anlage und Ausstattung sind sie auf Dauer nicht zu Wohnzwecken geeignet. Dazu zählen bespielsweise Läden, Büro- und Lagerräume.

Nicht gemeint ist hier Wohnraum, der vom Mieter zweckentfremdet wird. Das heißt, das zukünftige Kinderzimmer, das zwischenzeitlich als Büro genutzt wird, zählt als Wohn- und nicht als Geschäftsraum und wir bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.

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