Kaum einer hat es – wenn, dann gehört es aber zur Wohnfläche: das eigene Schwimmbad! Die Grundflächen von überdachten Schwimmbädern sind in die Wohnfläche einzubeziehen, allerdings nur, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören, wenn das Schwimmbad also nur für Sie zugänglich ist. Ein Schwimmbad einer Wohnanlage, das allen Wohnungseigentümern und Mietern zur Benutzung zur Verfügung steht, wird in der Wohnflächenberechnung nicht beachtet.M:Batteiger VermessungVorlagenAutocadpool.dwg A2 (1)

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