Erholungsflächen wie Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten werden nur zu Teilen zur Wohnfläche berechnet und nur wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören. Terrassen sind gepflasterte Flächen im Freien, die ausschließlich einer bestimmten Wohnung zugeordnet sind und unmittelbar an diese grenzen. Eine Sichtbegrenzung der Terrasse ist nicht mehr erforderlich, damit die Terrasse zur Wohnfläche gerechnet wird. Loggia ist italienisch und bezeichnet einen überdachten Raum, der innerhalb der Wohnung liegt, sich aber nach außen hin öffnet. Loggien unterscheiden sich von Balkonen dadurch, dass sie nicht über die Hauswand hervorstehen, sondern in den Wohnbereich integriert sind. Laut Wohnflächenverordnung §4 Nr.4 WoflV werden diese Flächen von einem Viertel bis zur Hälfte zur Wohnfläche gerechnet.Balkon halbe Wohnfläche anrechnen

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