Bodenräume
Viele Wohnungen haben einen Dach- oder Spitzboden. Der Unterschied für die Berechnung liegt hier in Nutzung und Ausbau.
Die so genannten Bodenräume, die nicht direkt mit der Wohnung verbunden und nicht zum Aufenthalt von Personen vorgesehen sind, sondern beispielsweise als Abstellraum, zählen laut WoflV §2 Abs.3 nicht zur Wohnfläche.
Anders ist dies bei ausgebauten Dach- oder Maisonette-Wohnungen, denn diese sind mit der eigentlichen Wohnung verbunden, werden von Personen genutzt und zählen somit zur Wohnfläche dazu.
Schreibe eine Antwort