- Kellerräume
- Abstell- und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
- Waschküchen, Trockenräume
- Bodenräume
- Heizungsräume
- Geschäftsräume
- Garagen
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
So genannte „Zubehörräume“ gehören laut der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche und werden somit bei der Ermittlung der zu zahlenden Quadratmeter nicht berücksichtigt.
Zur Wohnfläche gehören nicht:
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