Wohnflächenverordnung
Alles muss seine Ordnung haben! Darum hat die Regierung genaue Vorgaben erarbeitet, nach denen Wohnflächen berechnet werden. Diese sind in der so genannten Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, festgelegt.
Für die Verordnung haben sich die Bundesregierung, der Bundesrat und verschiedene Bundesministerien (für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Wirtschaft und Arbeit / Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen / Gesundheit und Soziale Sicherung) zusammen gesetzt und genaue Regeln festgelegt, die alle zusammen als Art. 6 der V mWv am 1.1.2004 in Kraft traten.
Laut der Verordnung umfasst die Wohnfläche einer Wohnung die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. In der WoFlV steht also genau drin, welche Räume zur Wohnfläche zählen und welche nicht, wie die Grundfläche berechnet wird und wie man beispielsweise mit Dachschrägen umgeht.
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